Ausbildungsvertrag für die Drachenflug Grundausbildung und die Drachenflug Höhenflugschulung (A-Schein)

Einführung und Voraussetzungen

  • Drachenfliegen ist eine Luftsportart, die heute (Beherrschung, umsichtige Ausübung und sichere Ausrüstung vorausgesetzt) als relativ sicher gelten kann. Das Restrisiko eines Unfalles besteht, wie bei allen Sportarten, immer.
  • Eine Drachenflugausbildung kann frühestens mit 14 Jahren begonnen werden. Flugschüler unter 18 Jahren benötigen das Einverständnis und die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Das maximale Alter für den Beginn einer Flugausbildung bei uns ist 60 (körperliche Fitness vorausgesetzt).
  • Drachenfliegen ist ein Sport, der sowohl körperlich, als auch psychisch herausfordernd sein kann. Da der Drachen beim Hangstart vom Piloten durch Laufen auf seine Abhebegeschwindigkeit beschleunigt werden muss, ist eine gewisse Basisfitness die Voraussetzung für sicheres Starten.

Die Basis der Ausbildung

  • Die Ausbildung findet gemäß dem Lehrplan und den Vorschriften des Deutschen Hängegleiter Verbandes (DHV) statt.

Teilnahme

  • Der/die Schüler(in) versichert, nicht unter Medikamenten- und Drogeneinfluss zu stehen und die Flugschule im Vorfeld über eventuelle Erkrankungen zu informieren, die das Bewusstsein, die Konzentration oder die Motorik beeinflussen könnten.
  • Eine Teilnahme an der Schulung unter dem Einfluss von Alkohol ist ausgeschlossen.
  • Der/die Schüler(in) versichert, nicht an physischen Gebrechen zu leiden, die das Drachenfliegen erschweren oder die sich durch das Drachenfliegen verstärken könnten.
  • Sollten wir feststellen, dass ein Schüler aus körperlichen, psychischen oder anderen Gründen nicht zum Fliegen geeignet ist, behalten wir uns vor, die Ausbildung bei uns zu pausieren oder auch ganz zu beenden.
  • Den Anordnungen des Fluglehrers oder seiner Assistenten ist immer Folge zu leisten. Wir behalten uns vor, Flugschüler, die unsere Anweisungen wiederholt oder gravierend ignorieren, von der Ausbildung permanent auszuschließen.
  • Sollte ein Flugschüler aus den oben genannten Gründen von der Ausbildung ausgeschlossen werden, findet keine Rückerstattung der Kursgebühr statt.

Ausrüstung und Ausstattung

  • Im Rahmen der Grundausbildung benutzen die Flugschüler die Schulungsdrachen, Gurte und Helme der Flugschule. Die Reparatur grober Beschädigungen an der Ausrüstung der Flugschule, wie z.B. mehrfach verbogene oder gebrochene Rohre, Segelrisse, o.ä. trägt der Flugschüler.
  • Im Rahmen der Höhenflugausbildung (A-Schein) ist die Nutzung der Flugschuldrachen für die ersten 5 Flüge im Preis inkludiert. Danach können Flugschüler die Flugschuldrachen weiter mieten oder aber einen eigenen Drachen erwerben. Beratung und Kauf zu einem eigenen Drachen können über die Flugschule erfolgen. Es gelten die jeweils aktuellen Preise auf der Internetseite von Drachenfliegen Tegernsee.
  • Flugschüler erhalten im Rahmen der Ausbildung ein Funkgerät und einen Kopfhörer, für welche sie die Verantwortung tragen. Die Kosten für Verlust oder Schaden an den Geräten trägt der Flugschüler.
  • Zur Minimierung des Sportverletzungsrisikos bei Start und Landung empfehlen wir festes und knöchelstützendes Schuhwerk.

Ausbildung in der Gruppe

  • Drachenfliegen Tegernsee legt großen Wert auf ein respektvolles und hilfsbereites Miteinander in der Gruppe. Dies dient nicht nur der sicheren Durchführung unserer Ausbildung, sondern vor allem auch einer, für alle Beteiligten guten Atmosphäre.

Versicherung und Haftung

  • Bei Benutzung der Schulgeräte sind die Flugschüler entsprechend den Vorschriften des Bundesluftfahrtgesetzes über die Flugschule haftpflichtversichert (Deckungssumme 1,5 Millionen Euro, pauschal für Personen- und Sachschäden).
  • Die Versicherung der Flugschule beinhaltet keine Unfallversicherung für die Flugschüler, die ggf. eigenständig abgeschlossen werden muss.
  • Ab Beginn der Höhenflugausbildung (A-Schein), sind die Flugschüler verpflichtet, eine eigenständige Halterhaftpflichtversicherung für Hängegleiter abzuschliessen.
  • Bei Outdoor Sport wie dem Drachenfliegen und den damit verbundenen Risiken, ist trotz einer Fluglehrerhaftpflichtversicherung und einer Gerätehaftpflichtversicherung durch die Flugschule, die folgende Haftungsregelung notwendig: die Flugschule, ihr Inhaber und ihr Personal haften für Unfall- und Unfallfolgeschäden nur soweit, als ihre gesetzliche Versicherung, ohne auf die oben Genannten Rückgriff zu nehmen, für den Schaden aufkommt. Jede darüber hinausgehende Haftung der oben Genannten ist für die Schäden der Schüler ausgeschlossen.

Anmeldung, Zahlung, Rücktritt, Pausieren und Verschiebung

  • Dieser Ausbildungsvertrag gilt für die Grundausbildung und für die Höhenflugschulung (A-Schein), verpflichtet aber weder Flugschüler, noch Flugschule dazu, nach der Grundausbildung mit der Höhenflugausbildung fortzufahren.
  • Der Ausbildungsvertrag wird durch das Ausfüllen des Anmeldeformulars und die Bestätigung/Anerkennung des Ausbildungsvertrages (Checkbox am ende des Formulars) verbindlich geschlossen.
  • Für beide Ausbildungsabschnitte gilt: Der Ausbildungsplatz wird verbindlich reserviert, sobald die Flugschule die Bezahlung für den Ausbildungsabschnitt erhalten hat.
  • Ein Rücktritt vom Ausbildungsvertrag und somit ein Rücktritt von der Ausbildung ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung möglich.
  • Ein Rücktritt nach 14 Tagen ist nur möglich, wenn der Ausbildungsplatz von der Warteliste gefüllt werden kann. Alternativ kann auch der Flugschüler für eine qualifizierte Ersatzperson sorgen. In diesem Falle erstattet die Flugschule die Ausbildungsgebühr, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 80,00.
  • Alle Zusatzleistungen, wie zum Beispiel Leihequipment der Flugschule, werden nach Abschluss der Ausbildung oder eines Ausbildungsabschnittes an den Flugschüler in Rechnung gestellt.
  • Ein Abbruch der Ausbildung durch den Flugschüler ist jederzeit möglich. Ein Anspruch auf Rückerstattung von Kursgebühren oder Teilen davon besteht nicht.
  • Flugschüler können die Ausbildung jederzeit pausieren. Der jeweilige Ausbildungsabschnitt muss innerhalb von 2 Jahren nach Ausbildungsbeginn (erster Ausbildungstag) abgeschlossen sein. Nach Verstreichen dieser Frist, ist ein Wiedereinstieg mit Kosten verbunden. Die Kosten richten sich nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Tagessätzen für Start- und Landetraining. Es liegt im Ermessen der Flugschule zu entscheiden, auf welchem Niveau ein Flugschüler wieder in die Ausbildung einsteigen kann.
  • Das Wetter ist ein erheblicher Faktor in der Drachenflugausbildung und Verschiebungen in den Ausbildungsdaten können vorkommen. Die Flugschule ist für entstehende Mehrkosten aufgrund von Verschiebungen oder Absagen nicht haftbar.

Abschliessende Anmerkungen

  • Für die Ausbildung gelten immer unsere aktuellen Ausbildungsbedingungen. Wir behalten uns vor, diese zu ergänzen oder zu ändern.
  • Dieser Ausbildungsvertrag kommt durch die Anerkennung des Flugschülers und die Bestätigung des Ausbildungsplatzes durch die Flugschule zustande. Die Anerkennung durch den Flugschüler ensteht durch Abhaken der entsprechenden Check Box im Anmeldeformular.
Stand vom
01
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2018