Ausbildungsvereinbarung für die Schulung und Weiterbildung

Einführung und Voraussetzungen

  • Drachenfliegen ist eine Luftsportart, die heute (Beherrschung, umsichtige Ausübung und sichere Ausrüstung vorausgesetzt) als relativ sicher gelten kann. Das Restrisiko eines Unfalles besteht, wie bei allen Sportarten, immer.
  • Das Mindestalter für diese Schulung und Weiterbildung ist 16 Jahre. Flugschüler unter 18 Jahren benötigen das Einverständnis und die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Das maximale Alter bei uns ist 65 (körperliche Fitness vorausgesetzt).

Die Basis der Ausbildung

  • Die Ausbildung findet gemäß den Vorschriften des Deutschen Hängegleiter Verbandes (DHV) statt.

Teilnahme

  • Der/die Schüler(in) versichert, nicht unter Medikamenten- und Drogeneinfluss zu stehen und die Flugschule im Vorfeld über eventuelle Erkrankungen zu informieren, die das Bewusstsein, die Konzentration oder die Motorik beeinflussen könnten.
  • Eine Teilnahme an der Schulung unter dem Einfluss von Alkohol ist ausgeschlossen.
  • Der/die Schüler(in) versichert, nicht an physischen Gebrechen zu leiden, die das Drachenfliegen erschweren oder die sich durch das Drachenfliegen verstärken könnten.
  • Sollten wir feststellen, dass ein Schüler aus körperlichen, psychischen oder anderen Gründen nicht zum Fliegen geeignet ist, behalten wir uns vor, die Schulung bei uns zu pausieren oder auch ganz zu beenden.
  • Den Anordnungen des Fluglehrers oder seiner Assistenten ist immer Folge zu leisten. Wir behalten uns vor, Flugschüler, die unsere Anweisungen wiederholt oder gravierend ignorieren, von der Schulung permanent auszuschließen.
  • Sollte ein Flugschüler aus den oben genannten Gründen von der Schulung ausgeschlossen werden, findet keine Rückerstattung der Kursgebühr statt.

Ausrüstung und Ausstattung

  • Im Rahmen der Schulung benutzen Flügschüler normalerweise ihre eigene Ausrüstung.
  • Auch eine Miete eines Schulungsdrachen ist für die Schulung möglich. Es gelten die zum Zeitpunkt der Ausbildung gültigen Mietpreise. Die Reparatur grober Beschädigungen an der Ausrüstung der Flugschule, wie z.B. mehrfach verbogene oder gebrochene Rohre, Segelrisse, o.ä. trägt der Flugschüler.
  • Eventuell erhalten Flugschüler im Rahmen der Ausbildung ein Funkgerät zur Unterstützung, für welche sie die Verantwortung tragen. Die Kosten für Verlust oder Schaden an den Geräten trägt der Flugschüler.
  • Zur Minimierung des Sportverletzungsrisikos bei Start und Landung empfehlen wir festes und knöchelstützendes Schuhwerk.

Ausbildung in der Gruppe

  • Drachenfliegen Tegernsee legt großen Wert auf ein respektvolles und hilfsbereites Miteinander in der Gruppe. Dies dient nicht nur der sicheren Durchführung unserer Ausbildung, sondern vor allem auch einer, für alle Beteiligten guten Atmosphäre.

Versicherung und Haftung

  • Bei Benutzung der Schulgeräte sind die Flugschüler entsprechend den Vorschriften des Bundesluftfahrtgesetzes über die Flugschule haftpflichtversichert (Deckungssumme 1,5 Millionen Euro, pauschal für Personen- und Sachschäden).
  • Die Versicherung der Flugschule beinhaltet keine Unfallversicherung für die Flugschüler, die ggf. eigenständig abgeschlossen werden muss.
  • Fertige Piloten(innen) sind verpflichtet eine aktuelle Halterhaftpflichtversicherung für Hängegleiter zu führen und ggf. nachzuweisen.
  • Bei Outdoor Sport wie dem Drachenfliegen und den damit verbundenen Risiken, ist trotz einer Fluglehrerhaftpflichtversicherung und einer Gerätehaftpflichtversicherung durch die Flugschule, die folgende Haftungsregelung notwendig: die Flugschule, ihr Inhaber und ihr Personal haften für Unfall- und Unfallfolgeschäden nur soweit, als ihre gesetzliche Versicherung, ohne auf die oben Genannten Rückgriff zu nehmen, für den Schaden aufkommt. Jede darüber hinausgehende Haftung der oben Genannten ist für die Schäden der Schüler ausgeschlossen.

Anmeldung, Zahlung, Rücktritt, Pausieren und Verschiebung

  • Die Ausbildungsvereinbarung wird durch das Ausfüllen des Anmeldeformulars und die Bestätigung/Anerkennung der Ausbildungsvereinbarung (Checkbox am ende des Formulars) verbindlich geschlossen.
  • Der Ausbildungsplatz wird verbindlich reserviert, sobald die Flugschule die Bezahlung für die Ausbildung erhalten hat. Hierfür erhalten die Schüler eine Rechnung.
  • Ein Rücktritt von der Ausbildungsvereinbarung und somit ein Rücktritt von der Ausbildung ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung möglich.
  • Ein Rücktritt nach 14 Tagen ist nur möglich, wenn der Ausbildungsplatz von der Warteliste gefüllt werden kann. Alternativ kann auch der Flugschüler für eine qualifizierte Ersatzperson sorgen. In diesem Falle erstattet die Flugschule die Ausbildungsgebühr, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 80,00.
  • Alle Zusatzleistungen, wie zum Beispiel Leihequipment der Flugschule, werden nach Abschluss der Schulung an die Flugschüler in Rechnung gestellt.
  • Ein Abbruch der Schulung durch den Flugschüler ist jederzeit möglich. Ein Anspruch auf Rückerstattung von Kursgebühren oder Teilen davon besteht nicht.
  • Das Wetter ist ein erheblicher Faktor in der Drachenflugausbildung und Verschiebungen in den Ausbildungsdaten können vorkommen. Die Flugschule ist für entstehende Mehrkosten aufgrund von Verschiebungen oder Absagen nicht haftbar.

Abschliessende Anmerkungen

  • Für die Schulung gelten immer unsere aktuellen Ausbildungsbedingungen. Wir behalten uns vor, diese zu ergänzen oder zu ändern.
  • Diese Ausbildungsvereinbarung kommt durch die Anerkennung des Flugschülers und die Bestätigung des Ausbildungsplatzes durch die Flugschule zustande. Die Anerkennung durch den Flugschüler entsteht durch Abhaken der entsprechenden Check Box im Anmeldeformular oder seine/ihre Unterschrift auf einem Ausdruck dieser Vereinbarung.
Stand vom
01
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2018